
Umweltmanagement gesetzlich gefordert? – Neue Anforderungen nach der 45. BImSchV
Mit der Novellierung der 45. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sind Unternehmen in Deutschland künftig gesetzlich verpflichtet, ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS einzuführen und kontinuierlich zu betreiben. Hintergrund der Neuerungen ist die Sicherstellung nachhaltiger und ressourceneffizienter Produktionsweisen zur Erreichung langfristiger Klimaziele.
Orientierung an etablierten Standards
Die konkrete Ausgestaltung des Umweltmanagementsystems erfolgt verpflichtend anhand der anerkannten Standards ISO 14001 oder des europäischen EMAS-Systems. Darüber hinaus formuliert die 45. BImSchV spezifische Anforderungen, welche insbesondere die Transparenz und die strategische Ausrichtung im Hinblick auf eine nachhaltige Wirtschaft stärken sollen.
Erfassung von Umweltleistungen als zentrale Neuerung
Bisher lag der Fokus bei der Erfassung von Umweltkennzahlen hauptsächlich auf dem Energieverbrauch. Die neuen Anforderungen schreiben nun zusätzlich eine regelmäßige Ermittlung, Überwachung und Einhaltung von Kennwerten für Rohstoff- und Wasserverbrauch vor. Unternehmen müssen somit ihre Datenerhebung und Monitoringprozesse erweitern, um diesen erweiterten Anforderungen gerecht zu werden.
Transformationsplan: Strategisches Instrument für Nachhaltigkeit
Ein besonders hervorzuhebendes Element der neuen Anforderungen ist der Transformationsplan. Er ist als Kerndokument in das Umweltmanagementsystem integriert und beschreibt konkret, wie das Unternehmen zwischen 2030 und 2045 zu einer nachhaltigen, schadstofffreien, kreislauforientierten und klimaneutralen Wirtschaftsweise beitragen will. Die Erstellung dieses Plans erfordert eine klare strategische Ausrichtung und langfristige Planung.
Zeitlicher Rahmen der Einführung
Für Betreiber bestimmter Anlagen, etwa in der chemischen Industrie, im Bergbau oder im Bereich der Mineralölraffination, gilt die Pflicht zur Vorlage des Transformationsplans bis zum 30. Juni 2030. Alle übrigen Unternehmen müssen den Transformationsplan innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung relevanter BVT-Schlussfolgerungen (Beste Verfügbare Techniken) vorlegen.
Veröffentlichungspflichten zur Sicherstellung von Transparenz
Ein weiterer wichtiger Punkt der Verordnung ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Umweltmanagementsystems inklusive des Transformationsplans. Diese müssen kostenfrei und öffentlich zugänglich im Internet dargestellt und regelmäßig aktualisiert werden. Bei Gefährdung von Betriebsgeheimnissen dürfen sensible Informationen jedoch unkenntlich gemacht werden.
Nachweis- und Auditpflichten
Erstmals bis zum 1. Juli 2027 müssen Unternehmen gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass ihr Umweltmanagementsystem den Anforderungen der neuen 45. BImSchV entspricht. Hierbei genügt zunächst ein internes Audit. Im Anschluss daran wird eine regelmäßige externe Prüfung im Drei-Jahres-Rhythmus erforderlich. Der Transformationsplan unterliegt dabei einer separaten, eigenständigen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Einführung.
Unterstützung durch Andrawas-Consulting Group
Um Unternehmen optimal auf diese Anforderungen vorzubereiten, bietet die Andrawas-Consulting Group umfassende Beratungsleistungen und gezielte Mitarbeiterschulungen zur Einführung und kontinuierlichen Verbesserung des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 und EMAS an.
Die Neuregelungen der 45. BImSchV stellen Unternehmen vor umfassende Aufgaben, bieten aber gleichzeitig Chancen zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Die Implementierung eines Umweltmanagementsystems, inklusive eines strategischen Transformationsplans, unterstützt Unternehmen dabei, langfristig ressourceneffizient und klimaneutral zu agieren, was auch zunehmend Wettbewerbsvorteile schaffen kann.